Wahltherapeutenprinzip - Robert Körner

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Info Wahltherapeutenprinzip
Abrechnung nach den Wahltherapeutenprinzip/Krankenkasse

Bitte gehen Sie vorher zu Ihrem Hausarzt, Orthopäden oder einem andern Arzt Ihres Vertrauens. Eine Verordnung schreibt dieser Arzt für 10 Heilmassagen und diverse andere Therapiemöglichkeiten. Fragen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nach, ob diese Verordnung eventuell durch den Chefarzt bewilligt werden muss.

Nachdem Sie die Rechnung für Ihre Heilmassagen/Therapien bezahlt haben, erhalten Sie eine Honorarnote. Nach Konsumation der 10 Behandlungen reichen Sie die Verordnung, welche mit dem jeweiligen Behandlungsdatum und Unterschrift versehen sein muss, gemeinsam mit der Honorarnote ein. Von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihnen ein festgelegter Betrag an Behandlungskosten auf Ihr Konto rückerstattet.


 
Haben Sie eine Private Krankenversicherung?

Bitte kontaktieren Sie Private Krankenversicherung und fragen Sie nach, ob ein Teil der Therapiekosten übernommen werden!

Wenn ja so reichen Sie bitte die Kopie der Honorarnote und die Mitteilung der Rückerstattung des gesetzlichen Krankenversicherungsträgers bei Ihrer "Privat Krankenversicherung" ein. Auch dort werden je nach festgelegten Tarif, ein gewisser Behandlungskosten der Heilmassage zurückerstattet.  

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